Voraussetzungen:
Für den eigenen Führerschein sind u.a.:
- Mindestalter ( siehe Tabelle unten ),
- ordentlicher Wohnsitz und Aufenthalt in Deutschland,
- körperliche und geistige Eignung,
- ggf. erforderliche Bescheinigungen (z.B. Sehtest und Unfallhilfe-Kurs),
notwendig.
Ausbildung zu den Führerscheinen der Fahrerlaubnisklassen
A Große Motorräder
A2 und A1 Mittelschwere und Leichte Motorräder
B und BE Kraftfahrzeuge (Autos) Solo und mit Anhänger
Erweiterungen für
B 96 (Anhängersonderregelung),
B196 (Leichtkraftrad bis 125 ccm),
B197 (Automatik mit Schaltkompetenz) sind auch möglich.
C und CE Große LKW mit Anhänger (Güterkraftfahrzeuge)
D Omnibusse (Fahrgastbeförderung)
* Genauere Informationen erfahren Sie telefonisch oder direkt bei uns im Büro.