Fahrschulbetriebswirtschaft-Seminar § 18 Abs. 1 Nr. 5
Voraussichtlich im Monat Januar/Februar 2025 geplant.
Bitte um rechtzeitige Anmeldungen (Kursgeld 1100,00 €)
Termine Fahrlehrer/innen
*Allgemeine Fortbildung nach § 53 Abs. 1 Fahrlehrer Gesetz am 09. November 2024 eintägige (Kursgeld 200,00 € pro Teilnehmende und Tagesveranstaltung)
**Gesonderte Fortbildung nach Auffälligkeit (§16 i. Verb. Anlage 2 FahrlG) werden individuell geplant.
*Fortbildung nach § 53 Abs. 2 Fahrlehrer Gesetz (für ASF und/oder FES Seminarleiter/innen)
- 27. Dezember 2024 ASF (Kursgeld 200,00 € pro Teilnehmende und Tagesveranstaltung)
- 28. Dezember 2024 FES (Kursgeld 200,00 € pro Teilnehmende und Tagesveranstaltung)
*Fortbildung nach § 53 Abs. 3 Fahrlehrer Gesetz für Ausbildungsfahrlehrer/in
- 15.November 2024 (Kursgeld 200,00 € pro Teilnehmende und Tagesveranstaltung)
Einweisungsseminar zum Ausbildungsfahrlehrer/in §§ 16 Abs.1 und 35 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG werden nur noch an den Fahrlehrerausbildungsstätten durchgeführt
§ 8 Berufskraftfahrer Qualifikations-Gesetz (BKrFQG), Weiterbildung für Fahrlehrer/innen und Dozenten im Einsatz der Berufskraftfahrerschulung
- 22.November 2024 eintägig (Kursgeld 200,00 € pro Teilnehmende und Tagesveranstaltung)
Bitte fragen Sie nach dem Veranstaltungsort, um Irrtümer zu vermeiden, diese sind
in 19061 Schwerin , Siemensstraße 1b bei IVECO Nutzfahrzeuge -NUFA- hinter der AVIA Tankstelle
oder 19053 Schwerin , Platz der Freiheit 1 -Hauptstelle der Fahrschule
Beginn aller Veranstaltungen ist auf 08:45 Uhr bis 16:30 Uhr festgelegt.
Änderungen bleiben vorbehaltlich, es können auch andere Termine organisiert werden.
Anmeldungen möchten, bitte, mindestens 14 Tage vorher, auch über die info@petermaennchen-fahrschule.de erfolgen. Es gelten die AGB vom Bildungsträger.